Rechtsschutz

Zum Leistungsangebot für unsere Mitglieder zählt auch die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes. Versicherungsnehmer ist unser Verein in Form eines Gruppenversicherungsvertrages mit der Rechtsschutz-Versicherung AG.

Die Jahresprämie beträgt derzeit 23,40 € incl. Versicherungsteuer.

Sie ist neben dem Mitgliedsbeitrag in Höhe von 90,- € zu entrichten, so daß derzeit jährlich 113,40 € zu zahlen sind.

Leistungen der Rechtsschutz-Versicherung

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen unserer Mitglieder aus dem versicherten Mietverhältnis (nicht Nutzungsvertrag über Grundstücke für Erholungszwecke) im Fall der gerichtlichen Auseinandersetzung. Er erstreckt sich auf die selbst genutzte Wohnung einschließlich einer im Mietvertrag mitvermieteten Garage.

Der Versicherungsumfang erfasst auch Rechtschutzfälle, die erst nach Auszug aus einer Wohnung auftreten, oder die sich auf ein neu angemietetes Objekt beziehen, bevor dieses tatsächlich bezogen wird. Der Rechtsschutz gilt auch für Erben, die auf Grund eines Todesfalls das Mietverhältnis eines Mitglieds abwickeln müssen. Die Rechtsschutzbedingungen zum Gruppenversicherungsvertrag (RBM 2015) sind in der Geschäftstelle einsehbar.
Gepachtete Grundstücke nebst aufstehendem Erholungsbau, Zweit- oder Ferienwohnungen, einzeln vermietete Garagen, PKW-Stellplätze, überwiegend gewerblich genutzte Wohnungen u. ä. müssen über den Verein gesondert versichert werden.
Mitversichert sind der Ehepartner (gleichbehandelt wird der nichteheliche Lebenspartner) und die minderjährigen Kinder, sofern sie mit in der versicherten Wohnung wohnen.

Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf einer dreimonatigen Wartefrist. Die Wartefrist beginnt mit dem Datum des Erwerbs der Mitgliedschaft im Verein. Die Rechtsschutz-Versicherung gewährt also Kostenschutz, wenn der Streitfall oder der streitauslösende Faktor, der zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führt, frühestens drei Monate nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist.

Die Rechtsschutz-Versicherung übernimmt bis zu 20.000, - € je Prozess für

  • die Kosten des eigenen Anwalts
  • die Kosten der Gegenseite
  • die Gerichtskosten (einschließlich etwaiger Gutachtergebühren)

Soweit der Prozess ganz oder teilweise verloren wird, trägt das Mitglied von den anfallenden Kosten einen Eigenanteil in Höhe von 150, - €.

Wichtig: die Einstandspflicht der Versicherung bezieht sich nur auf die Kosten in Höhe der gesetzlich entstehenden Gebühren. Darüber hinausgehende Honorarvereinbarungen mit dem eigenen Anwalt werden nicht übernommen!
Wichtig: die Einstandspflicht der Versicherung entsteht grundsätzlich erst, wenn das Mitglied vor Beginn eines Prozesses die Beratung des Vereins in Anspruch genommen und der Verein eine vorgerichtliche Erledigung der Sache unter Beachtung der Interessen des Mitgliedes versucht hat. Wie bei anderen Versicherungen auch erfolgt eine Kostenübernahme dann nicht, wenn keinerlei Erfolgsaussicht für ein Obsiegen des Mitglieds im Prozess besteht.
Wichtig: der Versicherungsschutz entfällt, wenn das Mitglied mit der Zahlung der Prämie in den Rückstand gerät. Die Prämie ist gemeinsam mit dem Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Zahlungstermine sind bei Jahreszahlern bis Ende Januar; bei Halbjahreszahlern bis Ende Januar und Ende Juli des laufenden Jahres .

Die Einzelheiten zum Gruppenversicherungsvertrag können auf Wunsch den in der Geschäftsstelle in Teltow vorhandenen Vertragsunterlagen entnommen werden.


HINWEISE FÜR MITGLIEDER IM PROZESSFALL

Mitglieder der Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung, abgeschlossen von der VMNE "Der Teltow", sind registriert unter der Gruppennummer 395 bei der Rechtsschutz Versicherung AG des DMB. Ihre persönliche Versicherungsnummer ist mit ihrer Mitgliedsnummer im Verein identisch.
Bei Eintritt eines Schadensfalls (Beginn einer gerichtlichen Auseinandersetzung) muss die Meldung an die Rechtsschutz-Versicherung in jedem Fall über die Vereinigung "Der Teltow" erfolgen.

Für die Information an den Verein ist jedes Mitglied selbst verantwortlich; der Verein ist nicht initiativpflichtig !

Die Deckungszusage ergeht durch die Rechtsschutz-Versicherung an die Vereinigung "Der Teltow" und den beauftragten Rechtsanwalt. Sollten Probleme mit der Deckungszusage auftreten, nehmen Sie bitte Verbindung mit der Geschäftsstelle in Teltow 03328 - 47 18 56 auf.

Der Anwalt sollte durch Sie ausdrücklich auf die Möglichkeit des Kostenvorschusses durch die Versicherung angesprochen werden. Sofern die Kostendeckungszusage durch die Versicherung noch nicht vorliegt, muss zunächst - wenn der Anwalt dies fordert - die Vorschussforderung durch Sie beglichen werden. Wenn die Deckungszusage erfolgt ist, kann die geleistete Vorschusszahlung abzüglich der Selbstbeteiligung bei der RSV eingereicht werden.

Gewinnt das Mitglied den Prozess, dann trägt grundsätzlich der Prozessgegner die Kosten, einschließlich der Kosten Ihres Anwalts. Achtung: Möglicherweise tritt eine Verzögerung durch die Notwendigkeit der Kostenfestsetzung durch das Gericht ein. Die Forderungen an die Gegenpartei sind nach der Kostenfestsetzung durch das zuständige Gericht nicht an die RSV, sondern direkt an die Gegenpartei zu richten.

Verliert das Mitglied den Prozess, dann ist ebenfalls der Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichtes abzuwarten. Nach Erhalt des Beschlusses ist dieser - einschließlich der Rechnung für den eigenen Anwalt - bei der RSV einzureichen.

In jedem Falle müssen Einreichungen an die RSV auf Kostenerstattung unter Angabe der Schadensnummer der RSV erfolgen. Diese Schadensnummer ist aus der Deckungszusage der RSV ersichtlich.

SOWEIT ERFORDERLICH, KANN UND SOLLTE IN ALLEN FRAGEN DER RSV MIT DER GESCHÄFTSSTELLE DES VMNE RÜCKSPRACHE GENOMMEN WERDEN.

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Bonner Straße 323
50968 Köln

Tel:  0221 – 3 76 38-0
Fax: 0221 – 3 76 38-11

info(at)dmb-rechtsschutz.de
www.dmb-rechttschutz.de

GRUNDSTÜCKS-RECHTSSCHUTZ

Wir können unseren Mitgliedern, die Nutzer von Erholungsgrundstücken oder selbstnutzende Eigentümer von Wohngrundstücken sind, nun auch eine Rechtsschutzversicherung über einen Gruppenversicherungsvertrag anbieten.
 

Die Jahresprämie beträgt derzeit 43,- € incl. Versicherungssteuer.


Sie ist im Mitgliedsbeitrag nicht enthalten und wird jährlich eingezogen. Der Beitritt zur Versicherung ist nur  im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im Verein möglich.

Leistungen der Rechtsschutz-Versicherung

Der  Versicherungsschutz  erstreckt  sich  auf  die  Wahrnehmung  rechtlicher  Interessen  aus  Miet-  und Pachtverhältnissen,  sonstigen  Nutzungsverhältnissen und  dinglichen  Rechten,  die  Grundstücke,  Gebäude  oder  Gebäudeteile  zum  Gegenstand  haben.  Versichert  ist  die  Wahrnehmung  rechtlicher  Interessen  im  Zusammenhang mit Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben von Grundstücken.

Der Versicherungsschutz beginnt mit Eingang des Antrages beim Verein; es besteht keine Wartefrist.
Bereits laufende Rechtsstreite können allerdings nicht versichert werden.
Versichert werden können:

  • selbstbewohnte Einfamilienhäuser
  • Wochenendhäuser
  • Lauben/Ferienhäuser
  • unbebaute Grundstücke.

Die Rechtsschutz-Versicherung übernimmt eine Versicherungssumme bis zu 300.000,- €, wobei je Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 300,- € zu tragen ist. Zudem gelten die allgemeinen Ausschlüsse lt. ARB 2002. 

Wichtig: die Einstandspflicht der Versicherung bezieht sich nur auf die Kosten in Höhe der gesetzlich entstehenden  Gebühren.  Darüber  hinausgehende  Honorarvereinbarungen  mit  dem  eigenen  Anwalt werden nicht übernommen!

Wichtig: die Einstandspflicht der Versicherung entsteht grundsätzlich erst, wenn das Mitglied vor Beginn eines Prozesses die Beratung des Vereins in Anspruch genommen und der Verein eine vorgerichtliche Erledigung der Sache unter Beachtung der Interessen des Mitgliedes versucht hat. Wie bei anderen Versicherungen auch erfolgt eine Kostenübernahme dann nicht, wenn keinerlei Erfolgsaussicht für ein Obsiegen des Mitglieds im Prozess besteht.

Wichtig: der Versicherungsschutz entfällt, wenn das Mitglied mit der Zahlung der Prämie in den Rückstand gerät. Prämieninkasso erfolgt durch die VMNE jeweils zum 1. Juli eines Jahres; bei Antragseinreichung wird die Prämie sofort fällig.

Die Einzelheiten zum Gruppenversicherungsvertrag können auf Wunsch den in der Geschäftsstelle in Teltow vorhandenen Vertragsunterlagen entnommen werden.

Die genannte Jahresprämie und Selbstbeteiligung sind gültig ab 01.08.2018.


HINWEISE FÜR MITGLIEDER IM PROZESSFALL

Auch bei dieser Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung gilt:
Bei Eintritt eines  Schadensfalls muss die Meldung an die Rechtsschutz-Versicherung  in jedem Fall über die Vereinigung “Der Teltow" erfolgen.

Für die Information an den Verein ist jedes Mitglied selbst verantwortlich; der Verein ist nicht initiativpflichtig !
Die Deckungszusage ergeht durch die Rechtsschutz-Versicherung an die Vereinigung “Der Teltow“ und den beauftragten Rechtsanwalt. Sollten Probleme mit der Deckungszusage auftreten, nehmen Sie bitte Verbindung mit der Geschäftsstelle in Teltow  03328 - 47 18 56 auf.

Der Anwalt sollte durch Sie ausdrücklich auf die Möglichkeit des Kostenvorschusses durch die Versicherung angesprochen  werden.  Sofern  die  Kostendeckungszusage  durch  die  Versicherung  noch nicht vorliegt, muss zunächst - wenn der Anwalt dies fordert - die Vorschussforderung durch Sie beglichen  werden. Wenn  die  Deckungszusage  erfolgt  ist,  kann  die  geleistete  Vorschusszahlung  abzüglich der Selbstbeteiligung bei der RSV eingereicht werden.

Gewinnt  das  Mitglied  den  Prozess,  dann  trägt  grundsätzlich  der  Prozessgegner  die  Kosten,  einschließlich der  Kosten  Ihres Anwalts.  Achtung: Möglicherweise tritt  eine  Verzögerung durch die Notwendigkeit der Kostenfestsetzung durch das Gericht ein. Die Forderungen an die Gegenpartei sind nach der Kostenfestsetzung durch das zuständige Gericht nicht an die RSV, sondern direkt an die Gegenpartei zu richten.

Verliert das Mitglied den Prozess, dann ist ebenfalls der Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichtes abzuwarten. Nach Erhalt des Beschlusses ist dieser - einschließlich der Rechnung für den eigenen Anwalt- bei der RSV einzureichen.

In jedem Falle müssen Einreichungen an die RSV auf  Kostenerstattung unter Angabe der Schadensnummer der RSV  erfolgen. Diese  Schadensnummer ist aus der Deckungszusage der RSV ersichtlich.

SOWEIT ERFORDERLICH, KANN UND SOLLTE IN ALLEN FRAGEN DER RSV MIT DER GESCHÄFTSSTELLE DER VEREINIGUNG RÜCKSPRACHE GENOMMEN WERDEN.

Wichtige Informationen

Die Einzelheiten zum Gruppenversicherungsvertrag können auf Wunsch den in der Geschäftsstelle in Teltow vorhandenen Vertragsunterlagen entnommen werden. Wir sind allerdings rechtlich gehalten, an dieser Stelle ausdrücklich auf Folgendes hinzuweisen:

  1. Jedes Mitglied kann unter Beachtung der Vorgabe, die Schadenmeldung an den Versicherer über den VMNE Teltow e.V. vorzunehmen, Ansprüche aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag auch ohne Zustimmung des VMNE Teltow e.V. direkt gegenüber dem Versicherer (Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G.) geltend machen (§ 15 Absatz 1 Satz 2 ARB findet insoweit keine Anwendung); abweichend von § 44 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist hierfür die Vorlage des Versicherungsscheines nicht erforderlich.
  2. Die Regelung in § 35 VVG, nach der der Versicherer (Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G.) eine ihm aus dem Vertrag gegenüber dem VMNE Teltow e.V. zustehende fällige Forderung auch gegenüber den Mitgliedern geltend machen kann, entfällt. Dies gilt insbesondere auch für fällige Beitragsforderungen des Versicherers (Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G.) gegenüber dem VMNE Teltow e.V..
  3. Sofern für Vorgänge aus dem Versicherungsvertrag die Kenntnis und das Verhalten des VNME Teltow e.V. von rechtlicher Bedeutung sind, kann auch die Kenntnis und das Verhalten der Mitglieder gemäß § 47 VVG berücksichtigt werden.


(03328 - 47 18 56, 03328 - 933 499 2, info[at]vmne-teltow.de)