Mitglied werden
Sich im Miet- oder Pachtrecht, bei Fragen rund um Erholungsgrundstücke oder selbstgenutztes Wohneigentum zurechtzufinden, ist für Laien oft sehr schwierig. Auch die Durchsetzung eigener Interessen gegenüber Gesetzgebern, Behörden oder Organisationen ist für Einzelpersonen meist kaum möglich.
Unsere Vereinigung setzt sich deshalb gezielt für die Interessen von Mietern, Nutzern und selbstnutzenden Eigentümern ein. Unsere Rechtsberater unterstützen Sie individuell und beraten Sie umfassend außergerichtlich.
Um unsere Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist eine Mitgliedschaft in unserem Verein erforderlich.
Wie werde ich Mitglied in unserer Vereinigung?
Ganz einfach: Auf unserer Website finden Sie die Beitrittserklärung. Bitte informieren Sie sich vorab über unsere Satzung sowie über die Finanz- und Beitragsordnung und prüfen Sie, ob unsere Leistungen zu Ihren Anliegen passen.
Eine Mitgliedschaft für Eigentümer von Wohnungen oder Grundstücken, die nicht selbst genutzt werden, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie: Für Vereinsmitgliedschaften besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, auch wenn der Beitritt online erfolgt.
Der Mitgliedsbeitrag für Mieter setzt sich aus dem Vereinsbeitrag zuzüglich der Gebühr für die Rechtsschutzversicherung zusammen.
Für Nutzer von Erholungsgrundstücken und selbstnutzende Eigentümer bieten wir optional eine Rechtsschutzversicherung für das Grundstück und/oder das Gebäude an.
